Teilnahmebedingungen für den Instagram Hashtag Contest | MinusL
 

Teilnahmebedingungen für den Instagram Hashtag Contest

Die Teilnahme an dem MinusL Instagram Hashtag Contest und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.

§ 1 Gegenstand

  1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Foto-Wettbewerb der OMIRA GmbH (nachfolgend bezeichnet als „Veranstalter“) durch die Teilnehmer.
  2. Um automatisch am MinusL Foto-Wettbewerb teilzunehmen, müssen Sie ein Bild mit unserer Proteinmilch unter Verwendung der Hashtags #minusl #minuslprotein und dem MinusL Tag auf Instagram veröffentlichen. Unter allen veröffentlichten Bilder mit den beiden Hashtags und unserem Tag wird ein Jochen Schweizer Gutschein für ein Fitness-Bootcamp oder 1 von 5 gekühlten MinusL Produktpaketen im Wert von jeweils 50 € verlost. Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Mit der gültigen Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
  3. Die OMIRA GmbH setzt voraus, dass die Teilnehmer die Rechte an den jeweiligen Bildern besitzen und dass eventuell abgebildete Personen einverstanden sind, dass dieses Bild geteilt wird. Die OMIRA GmbH haftet nicht für fremde Inhalte. Die Bereitstellung von persönlich erkennbaren oder sonstigen Informationen erfolgt auf eigenes Risiko. Die OMIRA GmbH behält sich vor, Beiträge, die obszön, unanständig, beleidigend, pornografisch, rassistisch, diskriminierend, bedrohlich oder die Privatsphäre einer dritten Person verletzen können oder zu Ärger anstiften, nach freiem Ermessen vom Wettbewerb auszuschließen.
  4. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass das Teilen von Inhalten mit dem #minusl und #minuslprotein in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram steht und von Facebook und Instagram nicht gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.
  5. Die OMIRA GmbH hat das Recht auf Nutzung der Beiträge, Bilder und Teilnehmernamen für den MinusL Instagram und Facebook Account.

§ 2 Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels

  1. Der Foto-Wettbewerb beginnt am 21.08.2018 und endet am 07.10.2018 um 23:59 Uhr.
  2. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren, die in Deutschland und Österreich wohnhaft sind. Teilnahme und Versand nur in Deutschland und Österreich möglich.
  3. Es ist nur ein Gewinn pro Haushalt möglich. Gewinnspielvereine und -agenturen, also organisierte Zusammenschlüsse von Teilnehmern, die gleichzeitig ihre Teilnahme an den Gewinnspielen einsenden, verzerren den Wettbewerb. So ist eine faire Chance für andere Teilnehmer nicht gegeben. Aus diesem Grund sind Gewinnspielvereine und -agenturen von der Teilnahme an diesem Gewinnspiel ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt auch für Teilnehmer über automatisierte Dienste.
  4. Ausgeschlossen sind außerdem Mitarbeiter der OMIRA GmbH, Mitarbeiter der Lactalis Gruppe, alle beteiligten Partner-Unternehmen und Agenturen sowie deren Familienangehörige.

§ 3 Durchführung

Unter allen veröffentlichten Bildern mit den beiden Hashtags und unserem Tag wird folgendes ausgelost:

1. Platz:         1 Jochen Schweizer Erlebnis-Gutschein „Fitness-Bootcamp“

2.– 6. Platz: Gekühltes MinusL Produktpaket im Wert von 50 €

 

  1. Eine Auszahlung der Gewinne in Bar, in Sachwerten, deren Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich.
  2. Teilnehmer können auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall verfällt der Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt.
  3. Die Gewinner werden am Folgetag bekannt gegeben. Nach Gewinnspielende erhalten die Gewinner eine persönliche Nachricht über Instagram. Die Preise werden den Gewinnern an die angegebenen Adressen zugeschickt. Kann der Gewinn aufgrund falscher Kontaktdaten nicht zugestellt werden, verfällt der Anspruch auf erneute Zustellung des Gewinns. Der Veranstalter ist dann berechtigt, den Gewinn an einem anderen Teilnehmer zu senden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  4. Mit dem Veröffentlichen eines Bildes unter Angabe der beiden Hashtags akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen ohne Einschränkungen.

§ 4 Gewährleistungsausschluss

  1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Foto-Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Der Wettbewerb kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
  2. Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen und ohne Ausspielung der Preise abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels untersagt ist oder nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 5 Haftung

  1. Der Veranstalter wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
  2. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen haftet der Veranstalter vorbehaltlich § 7 Abs. 3. und 4. nicht.
  3. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche von dem Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- oder sonstige Verrichtungsgehilfen des Veranstalters.
  4. Die Haftung des Veranstalters nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 6 Sonstiges

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
  3. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder im Falle einer Manipulation des Gewinnspiels behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. In jedem Fall eines Ausschlusses können auch nachträglich Gewinne aberkannt oder bereits ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleib die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  5. Die OMIRA GmbH hat alle Rechte am Wettbewerb und an dem Verfahren.

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